Seminardetails

Referent / in

Dr. Johann Nowak Richter des OLG Wien
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Univ.-Lektor Dr. Patricia Wolf

Univ.-Lektor Dr. Patricia Wolf Rechtsanwaltsanwärterin
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Seminarnummer: 20260312-8

BRUSH UP

Neueste Judikatur des OGH zum Arbeitsrecht

Datum

12. März 2026 - 13. März 2026

Dauer

6 Stunden / 2 Halbtage

Ort

Wien, ARCOTEL Kaiserwasser Wien, Wagramer Strasse 8, 1220 Wien

Referent/en

Dr. Johann Nowak, Richter des OLG Wien
Univ.-Lektor Dr. Patricia Wolf, Rechtsanwaltsanwärterin

Seminarbeitrag

EUR 540.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwaltsanwärter
EUR 540.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen
Seminarbeitrag inkl. digitaler Seminarunterlagen (Download)

Seminarziel

Kein Stillstand im Arbeitsrecht! Sie werden über die neuesten Änderungen im Arbeitsrecht und die neueste Judikatur dazu informiert und Ihre individuellen Fragen werden beantwortet. Themenschwerpunkte sind Kündigung, Ausbildungskosten, Recht auf Beschäftigung im Theater und vieles mehr anhand aktuellster OGH Judikatur.

Ablauf

Donnerstag, 12. März 2026: 17.00-20.30 Uhr (Dr. Wolf)

  1. Beendigung von Dienstverhältnissen

a) Kündigung
  aa) Kündigung – Interessensabwägung 
  bb) des Probedienstverhältnisses 
  cc) Kündigungsfreiheit- Eventualkündigung 
  dd) §132 Abs 4 ArbVG: kein Schutz nach §105 ArbVG für Pastoralassistentin

b) Entlassung
  aa) Unverzüglichkeitsgrundsatz 
  bb) Anfechtungsgründe 
  cc) Unterbrechung  der  Verjährung der arbeitsrechtlichen Ansprüche bei Entlassungsanfechtung

    2. Arbeitsrechtliche Ansprüche des Dienstnehmers

a) Passivlegitimation  des Komplementärs des Dienstgebers 
b) Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung 
c) Rücktrittsmöglichkeit des DN von Zeitausgleichsvereinbarung bei Erkrankung 

   3. Gleichbehandlung

a) Mobbing und Bossing Begriffe 
b) Verjährung von Ansprüchen nach dem GlbG 
c) Diskriminierung  bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen, Ersatzansprüche
d) Schadenersatz bei sexueller Belästigung gegenüber Belästiger und Dienstgeber 
e) Schadenersatzanspruch wegen dikrimierender Beendigung des Dienstverhältnisses 

  4. Elternteilzeit

a) Anspruch des Vaters nach § 2 VKG 
b) Antrag auf Elternteilzeit, zur Erlangung des Kündigungsschutzes des VKG 
c) Zulässigkeit der Feststellungsklage des DG, dass ETZ nicht zusteht 
d) Diskriminierung wegen Antrags auf ETZ Gegenstand des Verfahrens  wegen ETZ ?

 

Freitag, 13. März 2026: 09.00-12.30 Uhr (Dr. Nowak)

(Inhalte werden noch nachgetragen)

Informationen

Das Skript für dieses Seminar wird ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt.

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