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Referent / in

Mag. Ronald Frühwirth

Mag. Ronald Frühwirth Rechtsanwalt in Wien
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Mag. Stephan Klammer Leiter des Geschäftsbereichs Rechtsberatung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH
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Dr. Sibel Langlet-Uranüs, LL.M.

Dr. Sibel Langlet-Uranüs, LL.M. Senior Legal Assistant in der Rechtsabteilung des Österreich-Büros des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR)
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Mag. Daniela Urban, LL.M.

Mag. Daniela Urban, LL.M. Richterin am Bundesverwaltungsgericht und Kammervorsitzende der Kammer für Asyl- und Fremdenrecht
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Seminarnummer: 20260508A-8

FORTBILDUNG

GEAS-Reform und die Neuordnung des Asylverfahrens

Datum

08. Mai 2026 - 09. Mai 2026

Dauer

9 Stunden / 3 Halbtage

Ort

AWAK - LeopoldQuartier - Obere Donaustraße 25/1/1 - Raum "Themis", 1020 Wien

Referent/en

Mag. Ronald Frühwirth, Rechtsanwalt in Wien
Mag. Stephan Klammer, Leiter des Geschäftsbereichs Rechtsberatung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH
Dr. Sibel Langlet-Uranüs, LL.M., Senior Legal Assistant in der Rechtsabteilung des Österreich-Büros des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR)
Mag. Daniela Urban, LL.M., Richterin am Bundesverwaltungsgericht und Kammervorsitzende der Kammer für Asyl- und Fremdenrecht

Seminarbeitrag

EUR 780.00 (exkl. 20% USt.), Präsenz
Seminarbeitrag inkl. digitaler Seminarunterlagen (Download) und Verpflegung

Seminarziel

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben im Mai 2024 den Asyl- und Migrationspakt verabschiedet. In diesem Pakt sind insgesamt 9 Verordnungen und eine Richtlinie enthalten, die das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) auf gänzlich neue Beine stellen.

Durch die Normierung in Form von großteils Verordnungen werden die neuen Bestimmungen direkt anwendbar sein. Es bedarf aber auch zahlreicher Anpassungen des nationalen Rechts, die sich im „Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz – AMPAG“ finden. 

Dieses Seminar richtet sich an im Asyl- und Migrationsrecht tätige RechtsanwältInnen und RechtsanwaltsanwärterInnen und soll die neue Rechtslage praxistauglich vermitteln. Die ReferentInnen stellen die zahlreichen Neuerungen aus ihren unterschiedlichen Perspektiven dar.

Ablauf

Freitag, 08. Mai 2026


09.00 - 12.30 Uhr

Mag. Ronald Frühwirth, Dr. Sibel Langlet-Uranüs, LL.M.

  1. Übersicht, Überblick und Übergangsbestimmungen
  2. Screening und die Fiktion der Nichteinreise 
  3. Antragstellung – Verfahrensbeginn
  4. Zuständigkeit nach der AMMVO (Dublin-neu)
  5. (Un)zulässigkeit (zB Konzepte des sicheren Staates, Folgeanträge)
  6. Beschleunigtes Verfahren
  7. Grenzverfahren und Grenzrückführungsverfahren

12.30 - 13.30 Mittagspause

13.30 - 17.00 Uhr

Mag. Ronald Frühwirth, Mag. Stephan Klammer, Mag. Daniela Urban, LL.M.

  8. Normverfahren (inkl Recht auf Verbleib im behördlichen Verfahren und neue Arten von Entscheidungen und Familienverfahren)
  9. Rechtsmittel: Fristen, Prüfungsumfang und Einschränkungen
10. Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch die BBU
11. Beschwerdeverfahren am BVwG (samt Recht auf Verbleib)

Samstag, 09. Mai 2026


09.00 - 12.30 Uhr

Mag. Ronald Frühwirth, Mag. Stephan Klammer, Mag. Daniela Urban, LL.M.

12. Materielles Recht (Änderungen bei Nachfluchtgründen, subsidiärem Schutz, neuer Aufenthaltstitel nach § 54a AsylG 2005, Entziehungstatbestände)
13. § 54a AsylG 2005 - im Vergleich zu subsidiärem Schutz
14. Aufenthaltstitel für Schutzberechtigte
15. Familienzusammenführung neu (§ 46a NAG und Übergangsbestimmungen)
16. Aufenthaltsbeendigung und Fremdenpolizeirecht (Einreiseverbot neu, Aufenthaltsverfestigung)
17. Sozialrecht (Zuständigkeitsabgrenzung GVS, Sozialhilfe und soziale Sicherheit, Versorgungslücken) 

Informationen

Das Skript für dieses Seminar wird ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt.

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