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Referent / in

HR Dr. Karin Gusenleitner-Helm Hofrätin des OGH
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Seminarnummer: 20260619-4

SPECIAL

Die Sachverhaltsgrundlage im Zivilprozess

Datum

19. Juni 2026 - 20. Juni 2026

Dauer

6 Stunden / 2 Halbtage

Ort

Salzburg, IMLAUER HOTEL PITTER Salzburg, Rainerstraße 6-8, 5020 Salzburg

Referent/en

HR Dr. Karin Gusenleitner-Helm, Hofrätin des OGH

Seminarbeitrag

EUR 540.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwaltsanwärter
EUR 540.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen
Seminarbeitrag inkl. digitaler Seminarunterlagen (Download) und Verpflegung

Seminarziel

Der "Sachverhalt" als Tatsachenbasis soll in seiner fundamentalen Bedeutung durch alle drei Instanzen des Zivilprozesses beleuchtet werden. Das Seminar möchte die Möglichkeiten und Grenzen der Einflussnahme auf die Erhebung der für die Beantwortung der relevanten Rechtsfragen nötigen Tatsachen vermitteln. 

Ablauf

Freitag, 19. Juni 2026 - 16:00 bis 19:30 Uhr und

Samstag, 20. Juni 2026 - 09:00 bis 12:30 Uhr

 

Wesentliche Inhalte des Seminars:

- Abgrenzung von Tatfrage und Rechtsfrage

- Bedeutung des Tatsachenvorbringens - Begegnung von Informationsdefiziten

- Beweismittel der ZPO

- Gestaltung des Beweisantrags

- Mitwirkung an der Durchführung der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung

- Vorgangsweise bei falschen oder fehlenden Tatsachenfeststellungen im Rechtsmittelverfahren

Informationen

Das Skript für dieses Seminar wird ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt.

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